Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete dienen der Reinhaltung des Wassers als Lebensgrundlage für Mensch und Umwelt. In unserem Verbandsgebiet gibt es unten stehende neun Wasserschutzareale, in denen besondere Regeln für den Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen gelten.

Wasserschutzgebiete (WSG) - Wassergewinnungsgebiete (WGG)

Nr.WasserwerkVerordnung festgesetztGrößeKooperation Wasserwirtschaft - Landwirtschaft
1.WSG Lintorf30.03.200440 haJa (39)
2.WSG Glanebachtal31.07.1995750 haJa (746)
3.WGG Harpenfeldim Verfahren2308 haJa (2308)
4.WGG Dahlinghausenim Verfahren100 haJa (94)
5.WSG Hunteburg30.08.2010310 haJa (306)
6.WGG Bohmteim Verfahren-Ja (74)
7.WSG Engter - Niewedde15.11.19992.826 ha Anteil 619,5 haJa (619,5)
8.WSG Belm - Nettetal01.09.2017320 haJa
9.WGG Belm - Schinkelim Verfahren109 haJa

 

Das Wasserschutzgebiet ist in der Regel in 3 Schutzzonen unterteilt.

Schutzzone I

In dieser Schutzzone befindet sich der Brunnenbereich. Der Bereich ist eingezäunt, um ihn vor dem Betreten Unbefugter zu schützen.

Schutzzone II

Diese Zone reicht vom Fassungsgebiet um die Brunnen herum bis zur sogenannten 50-Tage-Linie. Das ist die Linie, von der aus ein Regentropfen 50 Tage benötigt, bis er ins Grundwasser gelangt. Hier sind Land- und Forstwirtschaft mit Einschränkungen erlaubt, die Ausbringung von Wirtschaftsdünger ist verboten.

Schutzzone III

Die dritte Zone erstreckt sich von Zone 2 bis zum Ende des Wassergewinnungsbereiches. In dieser Zone müssen alle Betriebe und Einrichtungen, die das Wasser gefährden könnten, z. B. Fabriken, besondere Vorschriften zum Grundwasserschutz erfüllen.

Anschrift

Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen


Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mailwv-wittlage@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr