Bekanntmachungen

Wasserzählerwechsel in Teilen unseres Versorgungsgebietes

Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die

Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen

in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus.

Deren Mitarbeiter legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.

Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!

Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.

Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.

Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer

04245 / 95027
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr

zur Verfügung.

Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.


Satzungsänderungen

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 28. November 2023 wie folgt beschlossen:

1. Gebührenanpassung

Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln:

Senkung des Gebührensatzes von 0,22 €/m² auf 0,20 €/m² versiegelte Fläche
 

2. Änderung der Abwasserabgabensatzung

§ 18 Gebührensätze

(2) Der Gebührensatz für die Inanspruchnahme der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt pro Jahr im Entsorgungsbereich

     - Bad Essen und Ostercappeln                    0,20 €/m²
 

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Die entsprechenden Satzungen wurden angepasst.

Weitere Informationen unter www.wv-wittlage.de/infos

Uwe Bühning
Geschäftsführer                                                                                                    Bad Essen, 13. Dezember 2023

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0

 


Satzungsänderungen

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 folgende Satzungsänderungen/-ergänzungen beschlossen:

1.   Änderung der Abwasserabgabensatzung

§ 18 Gebührensätze
(3) Für die jährliche Ablesung und Abrechnung von Abwasserabzugsmengen wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Abzugszähler erhoben.

2.   Änderung der Wasserabgabensatzung

§ 14 Gebührenmaßstäbe, Gebührensätze
(4) Die Mengengebühr beträgt                                                                                Netto            Brutto
Standrohr in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln                   1,50 €/m³     1,61 €/m³

3. Änderung der Abwasserentsorgungssatzung

§ 13 Grundstücksentwässerungsanlage
(5) Die Kosten für die Herstellung/Änderung/Erneuerung/Instandsetzung/Beseitigung von Druckentwässerungsanlagen trägt der Wasserverband Wittlage. Die Energiekosten für das Abwasserpumpwerk trägt der Grundstückseigentümer unmittelbar. Die Kosten der Freigefälleleitung vom Haus zum Pumpwerk trägt der Grundstückseigentümer.

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die entsprechenden Satzungen wurden angepasst.

Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos

Uwe Bühning
Geschäftsführer                                                                                                    Bad Essen, 16. März 2023

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0

 


Wasserzählerwechsel in Teilen unseres Versorgungsgebietes

Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die

Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen

in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus.

Deren Mitarbeiter legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.

Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!

Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.

Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.

Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer

04245 / 962188
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr

zur Verfügung.

Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.


Änderungen der Verbandsordnung / Gebührenanpassungen zum 01.01.2023

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 wie folgt beschlossen:

1.   Änderung der Verbandsordnung zum 1. Januar 2023

  • Die Beteiligung des Wasserverbandes Wittlage an einem Windpark in Belm-Haltern bedingt, dass dessen Abrechnung und Bilanzierung über eine eigene Abteilung im Wirtschaftsplan des Wasserverbandes zu erfolgen hat. Entsprechend wird die Verbandsordnung unter § 10 um die Beitragsabteilung „Energieerzeugung zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung in der Gemeinde Belm“ ergänzt.
  • Zum 01.01.2023 führt der Landkreis Osnabrück ein elektronisches Amtsblatt ein. Der Hinweis zur Form der Veröffentlichung von Bekanntmachungen wurde in der Verbandsordnung unter § 15 entsprechend angepasst.

2.   Gebührenanpassungen zum 1. Januar 2023

  • Wasserversorgung Bad Essen - Bohmte - Ostercappeln:
    Erhöhung der Wassergebühr (netto) von 1,00 €/m³ auf 1,25 €/m³.
  • Abwasserbeseitigung Bad Essen - Ostercappeln:
    Senkung der Schmutzwassergebühr (steuerfrei) von 2,30 €/m³ auf 2,20 €/m³
  • Abwasserbeseitigung Belm:
    Senkung der Schmutzwassergebühr (steuerfrei) von 2,44 €/m³ auf 2,22 €/m³

Die Wasserabgabensatzung sowie die Abwasserabgabensatzung wurden entsprechend angepasst.

Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos

Uwe Bühning
Geschäftsführer                                                                                                 Bad Essen, 29. Dezember 2022

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0


Störung an Kläranlage Schwagstorf rasch behoben

Belastung des Strothbachs kann ausgeschlossen werden

Am Donnerstag wurde im Schwagstorfer Strothbach punktuell der Eintrag von Schlamm bemerkt.
Da sich dieser Fund in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage ereignete, sind unsere Mitarbeiter dem umgehend nachgegangen und mussten dabei feststellen, dass der Schlamm hier seinen Ursprung hatte.
Ursächlich für den Vorfall war eine vorübergehende hydraulische Überlastung der Nachklärung, die wiederum einer unglücklichen Verkettung von Umständen geschuldet war: Zum einen war dieser Tage nur eines von zwei Nachklärbecken wegen Reparaturarbeiten am anderen Becken in Betrieb, d. h. die Nachklärung lief nur mit halber Leistungsfähigkeit, zum anderen kam ein höherer Abwasseranfall durch die Regenwetterlage hinzu.

Wir haben sofort das ohnehin bereits vorgeklärte Abwasser in das leere, sich nicht in Betrieb befindliche Nachklärbecken umgeleitet, sodass dessen Einleitung in den Strothbach gestoppt wurde.
Eine Untersuchung des Strothbachs ergab, dass eine weiträumigere Belastung des Gewässers ausgeschlossen werden kann.

 


Stadt, Landkreis und Wasserversorger danken für sorgsamen Umgang mit Trinkwasser

Angesichts der lang anhaltenden Trockenheit hatten Stadt, Landkreis und die regionalen Wasserversorger zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser aufgerufen.
Bei weiten Teilen der Bevölkerung stießen sie damit auf Verständnis.
Dafür ein großes Dankeschön!

Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>


Stadt, Landkreis und Wasserversorger rufen zum Wassersparen auf

Vor dem Hintergrund, dass Extremwetterereignisse wie Trockenperioden immer mehr zunehmen und angesichts der ausbleibender Niederschläge, appellieren Landkreis und Stadt Osnabrück gemeinsam mit den Wasserversorgungsunternehmen in der Region, sparsam mit Wasser umzugehen

Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>


Wasserzählerwechsel in Teilen unseres Versorgungsgebietes

Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die

Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen

in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus.

Deren Mitarbeiter legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.

Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!

Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.

Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.

Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer

04245 / 962188
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr

zur Verfügung.

Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.


​​​​​​​Umstellung der Abrechnungsgrundlagen auf Beiträge bzw. Gebühren / Gebührenanpassungen zum 01.01.2022

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2021 wie folgt beschlossen:

1.      Umstellung von Entgelten auf Abgaben

Für die Umstellung auf Abgaben werden Änderungen bestehender Satzungen sowie die Schaffung neuer Satzungen als Ersatz der bisher verwendeten Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) vorgenommen. Es handelt sich um folgende Satzungen:

Gleichzeitig beschließt die Verbandsversammlung das Außerkrafttreten der Wasserver- und Abwasserentsorgungsbedingungen nebst Preisregelungen und Preisblättern zum 01.01.2022.

2.      Gebührenanpassungen

Wasserversorgung Belm
Gebührensenkung von 1,45 €/m³ auf 1,26 €/m³.

Schmutzwasserentsorgung Bissendorf:
Gebührensenkung von 2,28 €/m³ auf 2,14 €/m³

Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Belm und Bissendorf:
Festsetzung der Gebühr auf 53,93 €/m³

Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos

 

Uwe Bühning
Geschäftsführer                                                                                                 Bad Essen, 31. Dezember 2021

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0

 


Erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ab sofort ist der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail möglich.
Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen. 

Außerdem gilt in unseren Räumen entsprechend den Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin die sogenannte 3G-Regel.

Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.

  • Als vollständig geimpft gelten alle, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig). Die geimpfte Person muss als Beleg für den Impfschutz einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können.
    Vormals Genesene gelten bereits mit einer einzigen Impfung als vollständig geimpft. In diesem Fall sind ein Genesenen-Nachweis sowie die Impfbescheinigung zusammen vorzulegen.
  • Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen.
  • Als Nachweis einer negativen Testung werden ein PCR-Test oder ein Schnelltest anerkannt. Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein. Ein Schnelltest muss in einer zertifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein. Die Probeentnahme ist 24 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich.

Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.

Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:

  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Liebe Besucherinnen und Besucher,

der Wasserverband Wittlage hat sich entschlossen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sogenannte 3-G-Regel anzuwenden.

Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.

  • Als vollständig geimpft gelten alle, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig). Die geimpfte Person muss als Beleg für den Impfschutz einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können.
    Vormals Genesene gelten bereits mit einer einzigen Impfung als vollständig geimpft. In diesem Fall sind ein Genesenen-Nachweis sowie die Impfbescheinigung zusammen vorzulegen.
  • Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen.
  • Als Nachweis einer negativen Testung werden ein PCR-Test oder ein Schnelltest anerkannt. Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein. Ein Schnelltest muss in einer zertifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein. Die Probeentnahme ist 24 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich.

Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.

Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:

  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Infoblatt des Landkreises Osnabrück für Besitzer privater Pools

Das Wasser aus Schwimmbädern - auch aus privaten - ist gem. Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser anzusehen. Der Landkreis Osnabrück weist in einem Infoblatt auf die wasserrechtlichen Anforderungen hin.

 


Änderung der Preisregelungen zum 01.01.2021


Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 30. November 2020 wie folgt beschlossen:

I. Änderung der Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage:

      § 1 Wasserpreise, Abs. 2 Mengenpreis

      2.1 Der Wasserpreis wird nach m³ berechnet und beträgt für die

              a) Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln 1,00 € / m³

II. Änderung der Anlage 2 (AEB) – Preisblatt Abwasser – :

     I.  Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln

       1) Schmutzwasserbeseitigung   
                                               
               b) Das Entgelt für die Schmutzwasserbeseitigungbeträgt 2,30 €/m³.

       2)  Niederschlagswasserbeseitigung  
                                                    
               b) Das Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigungbeträgt 2,20 € je angefangene 10 m² (Berechnungseinheit).

 

Uwe Bühning
Geschäftsführer                                                        Bad Essen, den 11. Januar 2021

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage  Tel: 05472 / 94 43-0  


Geschäftsstelle wird vorerst geschlossen

Die Geschäftsstelle des Wasserverbandes schließt ab dem 01. Dezember 2020 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie vorsorglich ihre Türen.

Publikumsverkehr ist daher ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen. 

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserem Hause die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail
  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir hoffen, dass diese Schutzmaßnahmen nicht von langer Dauer sein werden und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


WV Wittlage appelliert dringend zum Wassersparen

Appell: Verzicht auf Rasensprengen und Befüllung privater Pools

Die Wasserabgaben im Versorgungsgebiet des Wasserverbands Wittlage sind in den vergangenen Tagen exorbitant gestiegen. Die Wasserversorgungsanlagen laufen auf Hochtouren und drohen, an ihre Leistungsgrenzen zu stoßen. „Wir appellieren deshalb dringend an die Einwohner in unserem Versorgungsgebiet, sparsam mit dem lebensnotwendigen Gut Wasser umzugehen und freiwillig auf das Rasensprengen und die Befüllung privater Pools zu verzichten“, sagt Uwe Bühning, Geschäftsführer des WV Wittlage. Denn auch wenn das Wetter in diesem Sommer wechselhaft war, haben sich die Grundwasserstände noch lange nicht von den Dürresommern 2018 und 2019 sowie dem niederschlagsarmen Frühjahr erholt.

Schon in den letzten zwei Jahren hatte der Verband dazu aufgerufen, bewusster mit dem Lebensmittel Nummer 1 umzugehen. „Wir haben damit gute Erfolge erzielt“, sagt Uwe Bühning.

Anlass für den aktuellen Aufruf ist neben den exorbitant hohen Wasserabgaben und der bevorstehenden Überlastung der Versorgungsanlagen die drohende Überschreitung der genehmigten Jahresmengen der Grundwasserförderung in den Wasserwerken des Verbands. Zudem hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage eine Hitzewelle mit extrem hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit angekündigt.

„Wir gehen davon aus, dass der Aufruf zum freiwilligen Verzicht dafür sorgt, dass die Wasserabgaben zurückgehen“, betont Bühning, „falls das allerdings nicht der Fall ist, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen und den Wasserverbrauch für bestimmte Zwecke verbieten müssen.“


Ermäßigte Umsatzsteuer auch für Trinkwasser

Auch die Kunden und Kundinnen des Wasserverbands Wittlage profitieren von der Umsatzsteuersenkung, die seit dem 1. Juli bis zum Jahresende gilt. Statt der üblichen 7 Prozent erheben wir bis zum 31. Dezember 2020 nur 5 Prozent Umsatzsteuer auf Wasser – und das rückwirkend für das komplette Jahr 2020.

Eine Zwischenablesung der Wasserzähler ist nicht nötig, da für Energie- und Wasserlieferungen der vereinbarte Ablesezeitpunkt als Leistungszeitpunkt gilt. Das ist im Fall des Wasserverbands Wittlage der 31. Dezember. Zudem rechnen wir die ermäßigte Umsatzsteuer auf das komplette Jahr 2020 an.

Die kommenden Abschläge im August und November buchen wir dagegen noch in unveränderter Form zu einem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ab. Die Korrektur erfolgt rückwirkend mit der Jahresabrechnung zum 31. Dezember 2020.

Nicht betroffen von der ermäßigten Umsatzsteuer sind die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Als hoheitliche Aufgabe sind diese Bereiche grundsätzlich steuerfrei.  


Landkreis Osnabrück verbietet Beregnung

Wegen der historisch tiefen Grundwasserstände verbietet der Landkreis Osnabrück ab sofort die Beregnung aller Grünflächen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2020 für private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>


Geschäftsstelle wieder geöffnet

Der Wasserverband ist ab dem 1. Juli wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab sofort stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle in Bad Essen-Rabber wieder uneingeschränkt in allen Angelegenheiten zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir vor Ihrem Besuch eine Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail
  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir freuen uns sehr, wieder im persönlichen Gespräch für Sie da zu sein!


4. Tag der Daseinsvorsorge

Ein Müllwerker wechselt nicht ins Home-Office, die Mitarbeiter der Energie- und Wasserwirtschaft würden dafür im Ernstfall auf Feldbetten in den Leitstellen leben: Zum diesjährigen Tag der Daseinsvorsorge heben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Einsatz aller 269.000 Beschäftigten der kommunalen Unternehmen für das Gemeinwohl in Zeiten der Corona-Pandemie hervor und werben um Nachwuchs – für eine systemrelevante, sinnstiftende Tätigkeit. Auch die 65 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Wasserverbands Wittlage leisten in ihren fünf Mitgliedsgemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Belm und Bissendorf diese wertvolle Arbeit.

Auch in der Krise versorgten sie die Menschen mit Strom, Wärme, Wasser und schnellem Internet und entsorgten Abwasser und Abfall – verlässlich, immer und überall. Erst durch die Beschäftigten der kommunalen Unternehmen ist Daseinsvorsorge, die so elementar für unsere Gesellschaft und Wirtschaft ist, möglich. So setzten die Beschäftigten in der Krise sorgfältig, engagiert und zupackend viele neue Maßnahmen um, um verlässlich und auch in der Krise für die Menschen da zu sein und für sie zu sorgen.

Bereits zum vierten Mal wird der Tag der Daseinsvorsorge in Deutschland begangen. International ist der 23. Juni der „United Nations Public Service Day“. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren stellt der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) die kommunale Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke decken mit ihren Leistungen und ihrer Infrastruktur neben anderen systemrelevanten Bereichen einen großen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ab. 


Wasserzählerwechsel wird fortgesetzt

Wegen des Lockdowns musste der Wasserzählerwechsel in Bohmte Mitte März unterbrochen werden. Ab Montag, 8. Juni 2020, setzen wir diese Arbeit fort. Alle bisher nicht ausgetauschten Zähler in den insgesamt 1769 Haushalten werden durch neue Geräte ersetzt. Die Firma Habighorst GmbH übernimmt die Aufgabe im Auftrag des Wasserverbandes Wittlage. Jeder Mitarbeiter hat einen gültigen Ausweis, den er unaufgefordert vorzeigt.

Sollten Sie Ihren Termin für den Wasserzählerwechsel nicht einhalten können, sprechen Sie bitte telefonisch einen neuen Termin mit der Firma Habighorst ab. Sie erreichen die Mitarbeiter montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr unter Tel. 04245/962188. Sprechen sie außerhalb dieser Zeiten auf den Anrufbeantworter. Das Unternehmen ruft Sie zurück. Die genauen Termine für die Wasserzählerwechsel gehen per Anschreiben raus.

Die Mitarbeiter achten auf die aktuellen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bitte achten auch Sie auf die geltenden Abstandsregeln.

Wasserverband bleibt vorerst geschlossen

Hinweise zum Wasserzählerwechsel


Auswirkung des Coronavirus auf die Wasserwirtschaft


Änderung der Preisregelungen zum 01.01.2020

Änderung der Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage
sowie des Preisblatt Abwasser zum 01.01.2020


Wasserzählerwechsel

In den nächsten Wochen werden die Wasserzähler in folgender Ortschaft gewechselt:

  • Bohmte

Beauftragt mit dem Zählerwechsel ist die Firma:

Habighorst GmbH, Wasserhygiene-Versorgungstechnik, Gartenstr. 3, 27251 Neuenkirchen. 

Die Mitarbeiter können sich über einen Legitimationsnachweis des Wasserverbandes Wittlage ausweisen!


Wasserwerk Hunteburg wieder am Netz

Wartungsarbeiten beendet, Inbetriebnahme zum 20.12.2018

Veröffentlichung Ergänzung der Preisgregelungen

Öffentliche Bekanntmachung - Preisblatt des Wasserverbandes Wittlage

Wir ziehen um!

Informationen zur Erreichbarkeit

Wasserzählerwechsel

Ab dem 22.02.2016 werden die Wasserzähler in folgenden Ortschaften gewechselt:

Hunteburg, Harpenfeld, Lockhausen, Dahlinghausen und Hördinghausen.

Beauftragt mit dem Zählerwechsel ist die Firma:

Habighorst und Dettmer, Wasserhygiene-Versorgungstechnik, Gartenstr. 3, 27251 Neuenkirchen. 

Die Mitarbeiter können sich über einen Legitimationsnachweis des Wasserverbandes Wittlage ausweisen.

Öffentliche Bekanntmachung zu Preisänderungen

Zum 01.01.2016 wird der Wasserpreis in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
auf 0,92 Euro/m³ und der Abwasserpreis in der Gemeinde Bohmte auf 2,20 Euro/m³ angepasst.

Wasserwerk Bohmte ab 01.08.2014 wieder am Netz

Versorgung mit Trinkwasser

Wasserwerk Bohmte 

 

Ab Freitag, dem 01.08.2014 wird die Versorgung der Ortslage Bohmte mit Trinkwasser wieder durch das Wasserwerk Bohmte übernommen.

Die neue Aufbereitungsanlage wurde in Betrieb genommen und die Beschaffenheit des Trinkwassers entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 – Stand 2012).

Die wasserabhängigen Verbrauchsgeräte der Haushalte sollten nun wieder auf die Einstellung des Härtegrades geprüft werden.

Über das Wasserwerk Bohmte wird ein hartes Wasser von 21,3° dH.,  bzw. 3,79 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat/Liter) geliefert.

Ein Korrosionsinhibitor für das Leitungsnetz und die Hausinstallation in Form von Ortho- und Polyphosphat wird nicht mehr zudosiert.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter >>>>

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Neuer Blei-Grenzwert tritt in Kraft

Neuer Grenzwert für Blei in der Trinkwasserverordnung ab 01.12.2013

 

Der Wasserverband Wittlage begrüßt den neuen Grenzwert für Blei. Der Grenzwert steht für Vorsorge und aktiven Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese haben beim Trinkwasser Vorrang.

In dem von uns gelieferten Trinkwasser wird auch der neue, strengere Grenzwert seit vielen Jahren unterschritten / eingehalten.

 

Unser Trinkwasser entspricht den Qualitätsanforderungen und wird laufend untersucht.

 

Wir als Wasserversorger sind verantwortlich für das bis zum Hausanschluss gelieferte Trinkwasser. Für die Trinkwasserinstallation im Haus sind die Vermieter / Gebäudeeigentümer verantwortlich. Durch Bleileitungen in älteren Häusern oder neu installierte Kupferleitungen können Bleikonzentrationen im Trinkwasser auftreten, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten. Um im Zweifelsfall zu klären, ob es noch Wasserleitungen aus Blei in einem Haus gibt, sollten Vermieter oder Verwalter des jeweiligen Gebäudes angesprochen werden. Bleiquellen im Trinkwasser im privaten Bereich können insbesondere alte Bleirohre und häufig Billigarmaturen sein, die nicht für den Trinkwassereinsatz geeignet sind. Verbrauchern stehen für Informationen zum Trinkwasserinstallationsbereich (neben dem Wasserverband und den Verbraucherberatungsstellen) auch das Installateur-Handwerk und der Sanitär-Fachhandel zur Verfügung.

Anschrift

Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen


Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mailwv-wittlage@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr