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Wechselnde Düngeverordnungen erschweren die Planungen

Kooperation Belm-Osnabrück diskutiert bevorstehende Novellierungen

Zwar überarbeitet das Land Niedersachsen aktuell die Einteilung der Gebiete, in denen nur eingeschränkt gedüngt werden darf, das Gebiet Belm-Nettetal bleibt aber „rotes Gebiet“.  Hier ist das Grundwasser aufgrund der vorherrschenden Bodenbeschaffenheit in punkto Nitratbelastung besonders gefährdet, weshalb für diesen Bereich bereits im Jahre 2017 eine Wasserschutzverordnung erlassen wurde, die erhebliche Restriktionen im Hinblick auf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger enthält.

Weil die damit einhergehenden Auflagen die Landwirtschaft vor besondere Herausforderungen stellen, arbeiten der Wasserverband Wittlage, die Stadtwerke Osnabrück und die betroffenen Landwirte in der Wasserschutzkooperation Belm-Nettetal eng zusammen – flankiert von individueller Beratung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und immer angepasst an die jeweils geltenden Landes- und Bundesdüngeverordnungen. Bei der jüngsten Sitzung der Kooperation wurden die bevorstehenden Novellierungen dieser Verordnungen von den Landwirten durchaus kritisch diskutiert.

Gewässerschutz

Hintergrund: Im Frühjahr wird eine Neufassung der Landesdüngeverordnung erwartet, die das Gebiet Belm-Nettetal zwar nicht aus den roten Gebieten entlässt, sondern im Detail neue Auflagen vorsieht. Erschwerend hinzu kommt, dass bis zu deren Inkrafttreten einerseits noch die alte Landesdüngeverordnung gilt, zum 1. Januar aber auch eine neue Bundesdüngeverordnung wirksam wurde. Jede für sich genommen enthält zum Schutz von Grund- wie auch von Oberflächenwasser Vorgaben, die für den Landwirt nicht immer leicht miteinander vereinbar sind.

Gleichzeitig haben die Novellierungen Auswirkungen auf den Katalog der freiwilligen Vereinbarungen, für deren Umsetzung Landwirte Fördermittel erhalten können. Gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) kann beispielsweise die reduzierte Stickstoff-Düngung von Mais nicht mehr als freiwillige Vereinbarung gefördert werden, da der Stickstoff-Düngebedarf in den roten Gebieten seit dem 1. Januar ohnehin um 20 Prozent zu reduzieren ist. Auch die extensive Grünlandbewirtschaftung ist nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderungen auf Basis der freiwilligen Vereinbarungen erfolgen im Sinne des Ressourcenschutzes zusätzlich zu den Ausgleichsansprüchen, die sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung ergeben.

Der größte Anteil der Ausgleichs- und Fördermittelzahlungen wird von den Wasserversorgern – im vorliegenden Gebiet also dem Wasserverband Wittlage und den Stadtwerken Osnabrück – anteilig geleistet. Beide haben den Landwirten auch für das kommende Jahr ihre Unterstützung zugesagt haben. Hinsichtlich der Entwicklung der Nitratgehalte in den Förderbrunnen sei man auf dem richtigen Weg, wenn auch die Erfolge insbesondere bei den Brunnen in Icker und Powe deutlicher sein könnten, so Uwe Bühning, Geschäftsführer des Wasserverbandes Wittlage.

 

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