Grundstücksentwässerung

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Was ist bei der Bauplanung zu beachten? 

Das anfallende Abwasser auf den Grundstücken wird im Trennsystem abgeleitet. D.h. Schmutz- und Regenwasser haben zwei verschiedene Entwässerungssysteme. Sie sollten sich frühzeitig beim Wasserverband über die Lage und Höhe der Hausanschlüsse erkundigen, um dies in die Entwässerungsplanung einfließen zu lassen. Dadurch können Fragen geklärt werden, wie Rohrleitungen auf dem Grundstück verlegt werden müssen und ob z.B. eine Kellerentwässerung möglich ist.

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Wann kann mit der Erstellung begonnen werden?

Der Grundstücksanschluss an den öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanal muss beim Wasserverband beantragt werden. Nach erteilter Entwässerungsgenehmigung kann mit dem Bau der Anlagen begonnen werden. In Neubaugebieten sind Hausanschlussschächte auf den Grundstücken in der Regel bereits vorhanden.

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Wann ist der Bau der Entwässerungsanlagen abgeschlossen?

Bevor die Rohrgräben verfüllt werden, wird der Wasserverband eine Abnahme durchführen. Die Abnahme kann kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung durch einen Mitarbeiter der örtlichen Kläranlage erfolgen.

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Wer erstellt die Entwässerungsanlagen?

Die Entwässerung erfolgt über Hausanschlussschächte auf den Grundstücken. Die Schächte gehören ebenso wie die Kanäle in der Straße zur öffentlichen Abwasseranlage und werden vom Wasserverband erstellt.

In druckentwässerten Gebieten ist im Schmutzwasserschacht eine Pumpe installiert. In diesen Fällen gehört zur Entwässerungsanlage ein kleiner Schaltschrank.

Alle Leitungen im Gebäude sowie zwischen dem Gebäude und den Hausanschlussschächten werden von den Grundstückseigentümern erstellt. Die für den Betrieb der Pumpe anfallenden Stromkosten sind vom Eigentümer zu tragen.

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Was ist bei der Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen zu beachten?

Beim Bau sind die einschlägig technischen Vorschriften, z. B. die DIN 1986-100 „Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen“ sowie die Abwasserentsorgungssatzung des Wasserverbandes Wittlage zu beachten:

  • Die Leitungen außerhalb der Gebäude sollten möglichst einen Durchmesser von mindestens DN 125 haben, um eine Verstopfung durch zu kleine Rohre zu vermeiden.
  • Aus demselben Grund sollte das Gefälle zwischen 0,5% und 2,0% liegen.
  • Es müssen unbedingt Entlüftungsleitungen vorhanden sein und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Sie dienen unter anderem dem Druckausgleich, wenn die Hauptkanäle in der Straße mit Hochdruck freigespült werden.
  • Des Weiteren ist unbedingt eine einwandfreie Trennung der Niederschlags- und Schmutzwasserleitungen vorzunehmen.
  • Es darf weder Niederschlagswasser bzw. Drainagewasser der Schmutzwasserkanalisation, noch Schmutzwasser der Niederschlagswasserkanalisation zugeführt werden.
  • Die Hausanschlussschächte müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen insbesondere nicht mit Erdboden, Hofbefestigung usw. bedeckt sein.

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Wer sorgt für eine rückstausichere Entwässerungsanlage?

Zeitweise können Hauptkanäle überlastet sein, z.B. bei extrem starken Niederschlägen, verstopften Rohrleitungen oder Betriebsstörungen in Abwasserpumpwerken. Ein Rückstau in den Kanälen wirkt sich dann bis auf die angeschlossenen Grundstücke aus. Die in der Satzung definierte Rückstauebene ist in den meisten Fällen gleich der Straßenoberfläche. Das heißt, alle darunterliegenden Bereiche, wie Kellerräume etc., sind rückstaugefährdet! Es ist Sache der Grundstückseigentümer, sich hiervor zu schützen.

Der Einbau von geeigneten Rückstauarmaturen oder Hebeanlagen ist daher unbedingt vorzunehmen und frühzeitig einzuplanen. Es ist wichtig zu wissen, dass nach geltender Rechtsprechung in solchen Fällen gegenüber Dritten keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

S. auch unseren Flyer zur Grundstückentwässerung.

 

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Anschrift

Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen


Geschäftsführer: Uwe Bühning

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