Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde des WBV Jeggen,
ab 1. Januar 2025 nehmen wir, der Wasserverband Wittlage, im Auftrag des WBV Jeggen die Abrechnung des Trinkwasserbezugs für dessen Kunden vor.
Wir treten damit in den Abrechnungsservice ein, den bis dato E.ON für den WBV Jeggen durchgeführt hat.
Wir, der Wasserverband Wittlage, übernehmen damit für den WBVJeggen lediglich die administrative Dienstleistung der Abrechnung.
Für Sie als Kundin oder Kunde des WBV Jeggen ändert sich dadurch nichts an Ihrer Trinkwasserversorgung; Sie werden nach wie vor zuverlässig vom WBV Jeggen mit frischem sauberem Trinkwasser beliefert.
Wir bitten Sie als Kundin oder Kunde des WBV Jeggen aber, folgende Hinweise zu beachten:
Wir freuen uns, den WBV Jeggen als Partner aus der Region administrativ unterstützen zu können. Beide Verbände danken E.ON für die reibungslose Zusammenarbeit beim Übergang und vor allem Ihnen, den Kundinnen und Kunden, für das entgegengebrachte Vertrauen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 05472/9443-83 oder per E-Mail unter wv-wittlage@i-like-no-spam.uhv70.de gern zur Verfügung.
Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die
Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen
in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus. Nachdem dies in den vergangenen Monaten überwiegend in der Gemeinde Belm angezeigt und erfolgt war, findet nun in den kommenden Wochen der Wechsel in Teilen der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln statt.
Wichtig:
Die Mitarbeiter der Fa. Hawighorst legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.
Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!
Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.
Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.
Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer
04245 / 95027
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr
zur Verfügung.
Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 28. November 2023 wie folgt beschlossen:
Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln:
Senkung des Gebührensatzes von 0,22 €/m² auf 0,20 €/m² versiegelte Fläche
§ 18 Gebührensätze
(2) Der Gebührensatz für die Inanspruchnahme der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt pro Jahr im Entsorgungsbereich
- Bad Essen und Ostercappeln 0,20 €/m²
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Die entsprechenden Satzungen wurden angepasst.
Weitere Informationen unter www.wv-wittlage.de/infos
Uwe Bühning
Geschäftsführer Bad Essen, 13. Dezember 2023
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 folgende Satzungsänderungen/-ergänzungen beschlossen:
§ 18 Gebührensätze
(3) Für die jährliche Ablesung und Abrechnung von Abwasserabzugsmengen wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Abzugszähler erhoben.
§ 14 Gebührenmaßstäbe, Gebührensätze
(4) Die Mengengebühr beträgt Netto Brutto
Standrohr in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln 1,50 €/m³ 1,61 €/m³
§ 13 Grundstücksentwässerungsanlage
(5) Die Kosten für die Herstellung/Änderung/Erneuerung/Instandsetzung/Beseitigung von Druckentwässerungsanlagen trägt der Wasserverband Wittlage. Die Energiekosten für das Abwasserpumpwerk trägt der Grundstückseigentümer unmittelbar. Die Kosten der Freigefälleleitung vom Haus zum Pumpwerk trägt der Grundstückseigentümer.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die entsprechenden Satzungen wurden angepasst.
Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos
Uwe Bühning
Geschäftsführer Bad Essen, 16. März 2023
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0
Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die
Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen
in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus.
Deren Mitarbeiter legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.
Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!
Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.
Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.
Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer
04245 / 962188
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr
zur Verfügung.
Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 wie folgt beschlossen:
Die Wasserabgabensatzung sowie die Abwasserabgabensatzung wurden entsprechend angepasst.
Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos
Uwe Bühning
Geschäftsführer Bad Essen, 29. Dezember 2022
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0
Am Donnerstag wurde im Schwagstorfer Strothbach punktuell der Eintrag von Schlamm bemerkt.
Da sich dieser Fund in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage ereignete, sind unsere Mitarbeiter dem umgehend nachgegangen und mussten dabei feststellen, dass der Schlamm hier seinen Ursprung hatte.
Ursächlich für den Vorfall war eine vorübergehende hydraulische Überlastung der Nachklärung, die wiederum einer unglücklichen Verkettung von Umständen geschuldet war: Zum einen war dieser Tage nur eines von zwei Nachklärbecken wegen Reparaturarbeiten am anderen Becken in Betrieb, d. h. die Nachklärung lief nur mit halber Leistungsfähigkeit, zum anderen kam ein höherer Abwasseranfall durch die Regenwetterlage hinzu.
Wir haben sofort das ohnehin bereits vorgeklärte Abwasser in das leere, sich nicht in Betrieb befindliche Nachklärbecken umgeleitet, sodass dessen Einleitung in den Strothbach gestoppt wurde.
Eine Untersuchung des Strothbachs ergab, dass eine weiträumigere Belastung des Gewässers ausgeschlossen werden kann.
Angesichts der lang anhaltenden Trockenheit hatten Stadt, Landkreis und die regionalen Wasserversorger zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser aufgerufen.
Bei weiten Teilen der Bevölkerung stießen sie damit auf Verständnis.
Dafür ein großes Dankeschön!
Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>
Vor dem Hintergrund, dass Extremwetterereignisse wie Trockenperioden immer mehr zunehmen und angesichts der ausbleibender Niederschläge, appellieren Landkreis und Stadt Osnabrück gemeinsam mit den Wasserversorgungsunternehmen in der Region, sparsam mit Wasser umzugehen
Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>
Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre, d. h. nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit, ausgewechselt werden. In unserem Auftrag wechselt die
Firma
Habighorst Wasser & Hygiene GmbH
Gartenstraße 3
27251 Neuenkirchen
in den nächsten Wochen in Teilen unseres Versorgungsgebietes die Wasserzähler aus.
Deren Mitarbeiter legitimieren sich bei unseren Kunden durch Vorlage eines Ausweises des Wasserverbandes Wittlage in Verbindung mit dem Personalausweis.
Bitte lassen Sie sich die Ausweise vorlegen!
Die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH setzt sich zuvor mit unseren vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.
Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler sowie die dazugehörigen Installationen frei zugänglich zu halten. Um Schäden zu vermeiden, trennen Sie bitte empfindliche Geräte zuvor vom Netz. Sollte sich der Zähler in einer Mietwohnung befinden, so bitten wir Sie, den Mieter über den anstehenden Zählerwechsel zu informieren.
Bei Fragen steht Ihnen die Firma Habighorst Wasser & Hygiene GmbH telefonisch unter der Rufnummer
04245 / 962188
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr
zur Verfügung.
Der Zählerwechsel erfolgt für unsere Kunden kostenlos.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2021 wie folgt beschlossen:
1. Umstellung von Entgelten auf Abgaben
Für die Umstellung auf Abgaben werden Änderungen bestehender Satzungen sowie die Schaffung neuer Satzungen als Ersatz der bisher verwendeten Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) vorgenommen. Es handelt sich um folgende Satzungen:
Gleichzeitig beschließt die Verbandsversammlung das Außerkrafttreten der Wasserver- und Abwasserentsorgungsbedingungen nebst Preisregelungen und Preisblättern zum 01.01.2022.
2. Gebührenanpassungen
Wasserversorgung Belm
Gebührensenkung von 1,45 €/m³ auf 1,26 €/m³.
Schmutzwasserentsorgung Bissendorf:
Gebührensenkung von 2,28 €/m³ auf 2,14 €/m³
Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Belm und Bissendorf:
Festsetzung der Gebühr auf 53,93 €/m³
Weitere Informationen s. www.wv-wittlage.de/infos
Uwe Bühning
Geschäftsführer Bad Essen, 31. Dezember 2021
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage,
Telefon 05472 / 94 43-0
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ab sofort ist der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail möglich.
Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen.
Außerdem gilt in unseren Räumen entsprechend den Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin die sogenannte 3G-Regel.
Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.
Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
der Wasserverband Wittlage hat sich entschlossen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sogenannte 3-G-Regel anzuwenden.
Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.
Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Wasser aus Schwimmbädern - auch aus privaten - ist gem. Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser anzusehen. Der Landkreis Osnabrück weist in einem Infoblatt auf die wasserrechtlichen Anforderungen hin.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 30. November 2020 wie folgt beschlossen:
I. Änderung der Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage:
§ 1 Wasserpreise, Abs. 2 Mengenpreis
2.1 Der Wasserpreis wird nach m³ berechnet und beträgt für die
a) Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln 1,00 € / m³
II. Änderung der Anlage 2 (AEB) – Preisblatt Abwasser – :
I. Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln
1) Schmutzwasserbeseitigung
b) Das Entgelt für die Schmutzwasserbeseitigungbeträgt 2,30 €/m³.
2) Niederschlagswasserbeseitigung
b) Das Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigungbeträgt 2,20 € je angefangene 10 m² (Berechnungseinheit).
Uwe Bühning
Geschäftsführer Bad Essen, den 11. Januar 2021
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage Tel: 05472 / 94 43-0
Die Geschäftsstelle des Wasserverbandes schließt ab dem 01. Dezember 2020 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie vorsorglich ihre Türen.
Publikumsverkehr ist daher ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserem Hause die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir hoffen, dass diese Schutzmaßnahmen nicht von langer Dauer sein werden und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Die Wasserabgaben im Versorgungsgebiet des Wasserverbands Wittlage sind in den vergangenen Tagen exorbitant gestiegen. Die Wasserversorgungsanlagen laufen auf Hochtouren und drohen, an ihre Leistungsgrenzen zu stoßen. „Wir appellieren deshalb dringend an die Einwohner in unserem Versorgungsgebiet, sparsam mit dem lebensnotwendigen Gut Wasser umzugehen und freiwillig auf das Rasensprengen und die Befüllung privater Pools zu verzichten“, sagt Uwe Bühning, Geschäftsführer des WV Wittlage. Denn auch wenn das Wetter in diesem Sommer wechselhaft war, haben sich die Grundwasserstände noch lange nicht von den Dürresommern 2018 und 2019 sowie dem niederschlagsarmen Frühjahr erholt.
Schon in den letzten zwei Jahren hatte der Verband dazu aufgerufen, bewusster mit dem Lebensmittel Nummer 1 umzugehen. „Wir haben damit gute Erfolge erzielt“, sagt Uwe Bühning.
Anlass für den aktuellen Aufruf ist neben den exorbitant hohen Wasserabgaben und der bevorstehenden Überlastung der Versorgungsanlagen die drohende Überschreitung der genehmigten Jahresmengen der Grundwasserförderung in den Wasserwerken des Verbands. Zudem hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage eine Hitzewelle mit extrem hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit angekündigt.
„Wir gehen davon aus, dass der Aufruf zum freiwilligen Verzicht dafür sorgt, dass die Wasserabgaben zurückgehen“, betont Bühning, „falls das allerdings nicht der Fall ist, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen und den Wasserverbrauch für bestimmte Zwecke verbieten müssen.“
Auch die Kunden und Kundinnen des Wasserverbands Wittlage profitieren von der Umsatzsteuersenkung, die seit dem 1. Juli bis zum Jahresende gilt. Statt der üblichen 7 Prozent erheben wir bis zum 31. Dezember 2020 nur 5 Prozent Umsatzsteuer auf Wasser – und das rückwirkend für das komplette Jahr 2020.
Eine Zwischenablesung der Wasserzähler ist nicht nötig, da für Energie- und Wasserlieferungen der vereinbarte Ablesezeitpunkt als Leistungszeitpunkt gilt. Das ist im Fall des Wasserverbands Wittlage der 31. Dezember. Zudem rechnen wir die ermäßigte Umsatzsteuer auf das komplette Jahr 2020 an.
Die kommenden Abschläge im August und November buchen wir dagegen noch in unveränderter Form zu einem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ab. Die Korrektur erfolgt rückwirkend mit der Jahresabrechnung zum 31. Dezember 2020.
Nicht betroffen von der ermäßigten Umsatzsteuer sind die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Als hoheitliche Aufgabe sind diese Bereiche grundsätzlich steuerfrei.
Wegen der historisch tiefen Grundwasserstände verbietet der Landkreis Osnabrück ab sofort die Beregnung aller Grünflächen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2020 für private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Osnabrück >>>
Der Wasserverband ist ab dem 1. Juli wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab sofort stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle in Bad Essen-Rabber wieder uneingeschränkt in allen Angelegenheiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:
Wir freuen uns sehr, wieder im persönlichen Gespräch für Sie da zu sein!
Ein Müllwerker wechselt nicht ins Home-Office, die Mitarbeiter der Energie- und Wasserwirtschaft würden dafür im Ernstfall auf Feldbetten in den Leitstellen leben: Zum diesjährigen Tag der Daseinsvorsorge heben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Einsatz aller 269.000 Beschäftigten der kommunalen Unternehmen für das Gemeinwohl in Zeiten der Corona-Pandemie hervor und werben um Nachwuchs – für eine systemrelevante, sinnstiftende Tätigkeit. Auch die 65 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Wasserverbands Wittlage leisten in ihren fünf Mitgliedsgemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Belm und Bissendorf diese wertvolle Arbeit.
Auch in der Krise versorgten sie die Menschen mit Strom, Wärme, Wasser und schnellem Internet und entsorgten Abwasser und Abfall – verlässlich, immer und überall. Erst durch die Beschäftigten der kommunalen Unternehmen ist Daseinsvorsorge, die so elementar für unsere Gesellschaft und Wirtschaft ist, möglich. So setzten die Beschäftigten in der Krise sorgfältig, engagiert und zupackend viele neue Maßnahmen um, um verlässlich und auch in der Krise für die Menschen da zu sein und für sie zu sorgen.
Bereits zum vierten Mal wird der Tag der Daseinsvorsorge in Deutschland begangen. International ist der 23. Juni der „United Nations Public Service Day“. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren stellt der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) die kommunale Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke decken mit ihren Leistungen und ihrer Infrastruktur neben anderen systemrelevanten Bereichen einen großen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ab.
Wegen des Lockdowns musste der Wasserzählerwechsel in Bohmte Mitte März unterbrochen werden. Ab Montag, 8. Juni 2020, setzen wir diese Arbeit fort. Alle bisher nicht ausgetauschten Zähler in den insgesamt 1769 Haushalten werden durch neue Geräte ersetzt. Die Firma Habighorst GmbH übernimmt die Aufgabe im Auftrag des Wasserverbandes Wittlage. Jeder Mitarbeiter hat einen gültigen Ausweis, den er unaufgefordert vorzeigt.
Sollten Sie Ihren Termin für den Wasserzählerwechsel nicht einhalten können, sprechen Sie bitte telefonisch einen neuen Termin mit der Firma Habighorst ab. Sie erreichen die Mitarbeiter montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr unter Tel. 04245/962188. Sprechen sie außerhalb dieser Zeiten auf den Anrufbeantworter. Das Unternehmen ruft Sie zurück. Die genauen Termine für die Wasserzählerwechsel gehen per Anschreiben raus.
Die Mitarbeiter achten auf die aktuellen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bitte achten auch Sie auf die geltenden Abstandsregeln.
Hinweise zum Wasserzählerwechsel
Änderung der Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage
sowie des Preisblatt Abwasser zum 01.01.2020
In den nächsten Wochen werden die Wasserzähler in folgender Ortschaft gewechselt:
Beauftragt mit dem Zählerwechsel ist die Firma:
Habighorst GmbH, Wasserhygiene-Versorgungstechnik, Gartenstr. 3, 27251 Neuenkirchen.
Die Mitarbeiter können sich über einen Legitimationsnachweis des Wasserverbandes Wittlage ausweisen!
Wartungsarbeiten beendet, Inbetriebnahme zum 20.12.2018
Informationen zur Erreichbarkeit
Ab dem 22.02.2016 werden die Wasserzähler in folgenden Ortschaften gewechselt:
Hunteburg, Harpenfeld, Lockhausen, Dahlinghausen und Hördinghausen.
Beauftragt mit dem Zählerwechsel ist die Firma:
Habighorst und Dettmer, Wasserhygiene-Versorgungstechnik, Gartenstr. 3, 27251 Neuenkirchen.
Die Mitarbeiter können sich über einen Legitimationsnachweis des Wasserverbandes Wittlage ausweisen.
Zum 01.01.2016 wird der Wasserpreis in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
auf 0,92 Euro/m³ und der Abwasserpreis in der Gemeinde Bohmte auf 2,20 Euro/m³ angepasst.
Versorgung mit Trinkwasser
Wasserwerk Bohmte
Ab Freitag, dem 01.08.2014 wird die Versorgung der Ortslage Bohmte mit Trinkwasser wieder durch das Wasserwerk Bohmte übernommen.
Die neue Aufbereitungsanlage wurde in Betrieb genommen und die Beschaffenheit des Trinkwassers entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 – Stand 2012).
Die wasserabhängigen Verbrauchsgeräte der Haushalte sollten nun wieder auf die Einstellung des Härtegrades geprüft werden.
Über das Wasserwerk Bohmte wird ein hartes Wasser von 21,3° dH., bzw. 3,79 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat/Liter) geliefert.
Ein Korrosionsinhibitor für das Leitungsnetz und die Hausinstallation in Form von Ortho- und Polyphosphat wird nicht mehr zudosiert.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter >>>>
Neuer Grenzwert für Blei in der Trinkwasserverordnung ab 01.12.2013
Der Wasserverband Wittlage begrüßt den neuen Grenzwert für Blei. Der Grenzwert steht für Vorsorge und aktiven Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese haben beim Trinkwasser Vorrang.
In dem von uns gelieferten Trinkwasser wird auch der neue, strengere Grenzwert seit vielen Jahren unterschritten / eingehalten.
Unser Trinkwasser entspricht den Qualitätsanforderungen und wird laufend untersucht.
Wir als Wasserversorger sind verantwortlich für das bis zum Hausanschluss gelieferte Trinkwasser. Für die Trinkwasserinstallation im Haus sind die Vermieter / Gebäudeeigentümer verantwortlich. Durch Bleileitungen in älteren Häusern oder neu installierte Kupferleitungen können Bleikonzentrationen im Trinkwasser auftreten, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten. Um im Zweifelsfall zu klären, ob es noch Wasserleitungen aus Blei in einem Haus gibt, sollten Vermieter oder Verwalter des jeweiligen Gebäudes angesprochen werden. Bleiquellen im Trinkwasser im privaten Bereich können insbesondere alte Bleirohre und häufig Billigarmaturen sein, die nicht für den Trinkwassereinsatz geeignet sind. Verbrauchern stehen für Informationen zum Trinkwasserinstallationsbereich (neben dem Wasserverband und den Verbraucherberatungsstellen) auch das Installateur-Handwerk und der Sanitär-Fachhandel zur Verfügung.
Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen
Geschäftsführer: Uwe Bühning
Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mailwv-wittlage@i-like-no-spam.uhv70.de
Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr