Kompensation

Kompensation steht im Allgemeinen für Ausgleich oder Ersatz. Der Wasserverband Wittlage wie auch der Unterhaltungsverband Nr. 70 “Obere Hunte” (UHV 70) beschäftigen sich dabei konkret mit der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Bei beiden Verbänden sind die Aufgaben rund um dieses Thema in guten Händen:

  • Ingrid Vörckel betreut als Ingenieurökologin beim Wasserverband Wittlage die Mitgliedsgemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf und Bohmte in Sachen Kompensation, Flächenpool und Naturschutz.

  • Kai Holzgräfe ist als Gewässerökologe und -koordinator beim beim UHV 70 Ansprechpartner für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Gewässerallianz und der Dümmersanierung.

Warum Kompensation?

Es ist doch so: Hier erschließt eine Gemeinde ein neues Baugebiet, dort plant eine andere mehr Gewerbeansiedlung, neue Straßen werden gebaut – kurzum: Es werden Flächen versiegelt, auf denen sich vorher Wald, Wiese, Acker, Grün- oder Brachland und vielleicht sogar ein Gewässer befand. Es hat somit ein Eingriff in die bestehende Natur bzw. Landschaft stattgefunden. Dieser hat zu deren Beeinträchtigung geführt und nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss diese Beeinträchtigung kompensiert werden.

Wer muss kompensieren?

Das Gesetz sagt hierzu: der Verursacher. Darunter ist jene Stelle zu verstehen, die den Eingriff beschlossen hat. Meistens also die Gemeinde, die den Bebauungsplan verabschiedet hat. Bei einer Straße liegt die Kompensationsverpflichtung beim Straßenbaulastträger, also Gemeinde, Kreis, Land oder Bund.

Wie wird kompensiert? Und wo? 

Die durch den Eingriff entstandene Beeinträchtigung von Natur und Landschaft kann nach dem Gesetz entweder ausgeglichen oder ersetzt werden. 

  • Ausgleich bedeutet, die gleichartige und räumlich nahe Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen. 

  • Ist ein solcher Ausgleich nicht möglich, kann der Eingriff auch durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Diese müssen aber im betroffenen Naturraum erfolgen.
    Hintergrund: Deutschland ist in Naturräume untergliedert. Die Naturräume unsere Region sind das Osnabrücker Hügelland und die Ems-Hunte-Geest/Dümmer-Geestniederung.

Ein Beispiel

Nehmen wir an, dass durch den Neubau einer Straße im Naturraum Osnabrücker Hügelland viel Fläche versiegelt wird und sich dadurch im Bereich dieser neuen Trasse die Grundwasserneubildung verringert. 

Als Ausgleich könnte eine andere versiegelte Fläche in der Nähe zurückgebaut werden, sodass hier wieder Versickerungsfläche entsteht. 
Ist dies nicht möglich, könnten als Ersatz an anderer Stelle im Naturraum Osnabrücker Hügelland eine andere oder mehrere ökologisch wertvolle Maßnahmen ergriffen werden.

Da ein Eingriff selten an Ort und Stelle ausgeglichen werden kann, erlaubt das Gesetz besagten Ersatz, wie beschrieben, an anderer Stelle und mit anderen Maßnahmen. 

So könnte der Eingriff durch die Straße beispielsweise durch eine Aufforstung, eine Streuobstwiese oder eine Gewässerrenaturierung oder eine Kombination dieser Maßnahmen ersetzt werden. Vorgeschrieben ist allerdings, die Bindung an den Naturraum. Der Verlust der Versickerungsfläche durch den Straßenbau im Osnabrücker Hügelland kann demnach nicht durch eine Aufforstung im Harz kompensiert werden. 

Man könnte zwar denken, dass eine Naturfläche identisch kompensiert werden muss, dass also für eine Streuobstwiese an anderer Stelle wieder eine solche angelegt werden muss. Doch das ist nicht immer realisierbar und würde auch nicht immer den Bedarfen gerecht.

Was ist das Problem?

Oft stehen die für die Kompensation erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung. Vielleicht gehören sie jemand anderem als dem Verursacher und sind nicht verkäuflich. Oder sie entsprechen von Lage und Beschaffenheit nicht dem, was für einen Ausgleich benötigt wird. Damit aber der Kompensationspflicht entsprochen werden kann, ist es wichtig, den ökologischen Wertverlust des Eingriffs zu kennen, um die Kompensationsmaßnahmen zu planen. 

Das Osnabrücker Modell

Um eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu schaffen, wurde von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis das Osnabrücker Kompensationsmodell entwickelt. Danach wird geprüft, welcher Biotop- bzw. Nutzungstyp für die Eingriffsfläche vorliegt (bspw. Acker, Grünland, verschiedene Wälder, Hecken, Teiche etc.). 

Schon diese Kategorien sind mit einem Wertfaktor versehen, der etwas über die ökologische Bedeutung der Fläche aussagt. So besitzt der Acker den Wert 1, das naturnahe Stillgewässer aber den Wert 2,9. 
Weitere Bewertungsmaßstäbe für den ökologischen Wert der Fläche sind z. B. das Alter des Bestandes oder die dortige Artenvielfalt. 

Diese Parameter zusammen mit der Größe der Fläche ergeben den Eingriffsflächenwert, ausgedrückt in Werteinheiten. Daraus wiederum leitet sich ab, welchen Wert die Kompensationsmaßnahme haben muss.

Was machen wir – Wasserverband und UHV?

  • Als Wasserverband haben wir den Auftrag, die Versorgung unserer Kunden mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser, das wir aus dem Grundwasser fördern, zu sichern. 

  • Als Unterhaltungsverband verstehen wir uns als Partner des Landes Niedersachsen bei der Umsetzung von Vorhaben und Gesetzen zur Verbesserung der Qualität unserer Gewässer. 

Besonders sind wir daran interessiert, dass eine ausreichende Grundwasserneubildung erfolgt und keine Nähr- und Schadstoffe in Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen. 

Wir tun deshalb viel für die Renaturierung entlang unserer Gewässer und wir beraten die Gemeinden zu sinnvollen Kompensationsmaßnahmen. 

Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Dümmer. Unser Anliegen ist es, die Menge an Nährstoffen, die über die obere Hunte in den See gelangen und dort immer wieder zu Blaualgen und Fischsterben führen, zu reduzieren. Durch die Dümmervereinbarung, die die Wittlager Gemeinden mit dem Landkreis und dem UHV geschlossen haben, ist es uns möglich, deren Kompensationsverpflichtungen durch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Einzugsbereich der Hunte zu bündeln und im Sinne der Dümmersanierung einzubringen.

Die Projekte des UHV 70 zur Gewässerentwicklung entdecken!

Anschrift

Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen


Geschäftsführer: Uwe Bühning

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