Erhöhungen zum 1. Januar 2027

Investitionen in die Versorgungssicherheit machen Gebührenanpassungen erforderlich

Bad Essen. Unser Trinkwasser steht 24/7 frisch und in kontrollierter Qualität zur Verfügung, unser Abwasser wird zuverlässig entsorgt. Doch beides gelingt nur bei intakter Infrastruktur. Der Wasserverband Wittlage investiert daher kontinuierlich in den Erhalt und die Ertüchtigung seiner Netze und Anlagen. Investitionen, die sich in den Gebühren niederschlagen und deren Anpassung zum 1. Januar 2027 erforderlich machen. 

Straßen, Schienen, Brücken – als Verkehrsteilnehmer nehmen wir sowohl die Schäden wahr, aber auch, dass zurzeit viel für die Sanierung der oberirdischen Infrastruktur getan wird. Doch ein Großteil unserer Infrastruktur liegt unter der Erde und ist ebenfalls sanierungsbedürftig. 

Große Teile des Leitungs- und Kanalnetzes im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Wittlage stammen aus den 1950er/1960er Jahren und weisen entsprechende Alterungserscheinungen auf. Um Wasserverluste, Rohrbrüche oder Verstopfungen zu vermeiden, müssen schadhafte Abschnitte erneuert werden. Damit dies zielgenau und damit effizient geschieht, setzen der Wasserverband Wittlage im Vorfeld moderne Messsysteme ein, die dabei helfen, mögliche Defekte aufzuspüren.

Neben der Instandhaltung der Infrastruktur ist durch Ausbaumaßnahmen dem Klimawandel Rechnung zu tragen: Speicherkapazitäten beim Trinkwasser müssen für Phasen anhaltender Trockenheit erhöht werden, ebenso das Fassungsvermögen von Kanälen und Retentionsflächen für immer häufiger auftretende Starkregenereignisse. 

Hinzu kommen neue gesetzliche Anforderungen im Sinne von Qualitäts- und Versorgungssicherheit. Sie betreffen u. a. Risikomanagement oder auch bei der Klärschlammbehandlung, aber auch der Schutz vor Cyberkriminalität – alles 

Dies alles vor dem Hintergrund geopolitischer Verwerfungen, die auch bei uns zu hohen Energiepreisen und drastischen Steigerungen der Transport- und Materialkosten geführt haben. 

Dennoch sind die genannten Investitionen in Ertüchtigung und Substanzerhalt unumgänglich – nicht zuletzt im Sinne der Generationengerechtigkeit: „Wir dürfen unseren Kindern und Enkelkindern keinen Sanierungsstau hinterlassen, sondern müssen unsere Infrastruktur und damit Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zukunftsfest gestalten“, so Uwe Bühning, Geschäftsführer des Wasserverbandes Wittlage.

Als öffentlicher Täger handelt der Wasserverband Wittlage nach dem Kostendeckungsprinzip. D. h. er ist verpflichtet, kostendeckend und ohne Gewinnerzielungsabsicht zu wirtschaften, kann umgekehrt dadurch auch nur eingeschränkt Rücklagen aus Überschüssen bilden, und muss Mehrinvestitionen demnach über die zu erhebenden Gebühren finanzieren. Dabei bilden diese die Kosten in den jeweiligen Beitragsabteilungen ab. Daraus leiten sich die folgenden Gebührenanpassungen ab. Sie wurden von einem unabhängigen Gutachter kalkuliert und von der Verbandsversammlung verabschiedet:

Wasserversorgung Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln  
Erhöhung der Mengengebühr von 1,39 €/m3 auf 1,69 €/m3        brutto 1,81 €/m3 *

Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln 

Zentrale Beseitigung

Erhöhung des Gebührensatzes von 2,30 €/m3 auf 2,68 €/m3          keine MwSt.*

Folgende Mehrkosten lassen sich dadurch für die privaten Haushalte ableiten:

Einem Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 36 Kubikmetern pro Person in einer der drei Wittlager Gemeinden entstehen durch die Erhöhung der Mengengebühr monatliche Mehrkosten von 3,84 Euro (brutto). Liegt der Haushalt in Bad Essen oder Ostercappeln, wo auch die die Schmutzwassergebühr erhöht wird, kommen dafür monatlich noch einmal 4,56 Euro hinzu. 

Auch wenn sich aus der Gebührenanpassung für die Verbraucher unvermeidbare Mehrkosten ergeben, so liegt der Wasserverband Wittlage damit tariflich im Mittelfeld der Versorger in der Region: Der Durchschnittswert für den Trinkwasserbezug liegt hier bei 1,88 Euro netto, beim Schmutzwasser liegt er bei 3,36 Euro.

*Auf den Trinkwasserbezug fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an, Abwasserbeseitigung ist steuerbefreit.


Anschrift

Wasserverband Wittlage
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen


Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mailwv-wittlage@i-like-no-spam.uhv70.de
 

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
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(Außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung)